Sie befinden sich hier: Home Reise & Bericht EUclaim verhilft Flugpassagieren zu ihrem Recht

EUclaim verhilft Flugpassagieren zu ihrem Recht

12.01.2009 um 14:39:03 Uhr Quelle: presseportal
Eingestellt von: Erek Röös

Frau im Bereich des Flugterminals
Quelle:flickr; Fotograf:Libär
Fast 100 Millionen Euro Entschädigung verschenken betroffene Fluggäste jährlich in Deutschland

Berlin/Brummen (ots) – Flugverspätung, der Flug wurde einfach umgebucht oder sogar annuliert, keine Flugbeförderung etc. - welcher Fluggast wurde mit diesen Übeln nicht schon konfrontiert ? Reisende können jetzt über die Webseite www.euclaim.de ihre Ansprüche auf Entschädigung einfordern. Das geltende Recht sieht vor, dass Fluggesellschaften hier bis zu 600 Euro an ihre Passagiere zahlen müssen. Der niederländische Spezialist für Passagier-Rechte EUclaim, der jetzt ein Büro in Deutschland eröffnet hat, sammelt weltweit alle relevanten Flugdaten und prüft, ob ein Flug wegen "höherer Gewalt" verschoben oder annulliert werden musste. Ist dies nicht der Fall, kann der Fluggast EUclaim beauftragen, die Ausgleichszahlung einzufordern. Im Jahr beläuft sich die Summe, auf die Passagiere in Deutschland bisher verzichten, auf geschätzte 100 Millionen Euro. Die durchschnittliche Höhe der Entschädigungsansprüche liegt bei 455 Euro pro Fluggast.


 



Kostenlose Versicherungsvergleiche

Gratis Vergleiche von Versicherungen. Geben Sie nicht unötig viel Geld aus. Pfiffige Sparer klicken hier, und sparen Monat für Monat!

www.Tarifcheck24.de
JETZT VERGLEICHEN



 



Wer trägt die Kosten ?

Vorab entstehen dem Passagier keine Kosten. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, dann übernimmt Euclaim das finazielle Risiko. Nur bei Erfolg behält der Dienstleister rund ein Viertel der Ausgleichszahlung für seine Arbeit und anfallende Gebühren ein. Alle Ansprüche können im Internet unter www.euclaim.de eingereicht werden. Dort erfährt der Fluggast auch, ob seine Forderung Aussicht auf Erfolg hat und wie hoch die Entschädigung ausfallen könnte.

Die EG Verordnung 261/2004 regelt die Entschädigungsleistungen für Passagiere, die von Nichtbeförderung, Annullierung, extremer Verspätung oder unfreiwilliger Herabstufung der Reiseklasse betroffen sind. Demnach haben Fluggäste in allen Fällen, die von der Fluggesellschaft verschuldet wurden, ein Anrecht auf eine zusätzliche Entschädigungszahlung zwischen 250 und 600 Euro.

In der Praxis berufen sich die Fluggesellschaften häufig jedoch auf "höhere Gewalt" und zahlen nicht. Dagegen vorzugehen ist für den einzelnen Fluggast in der Regel sehr schwierig. EUclaim sammelt kontinuierlich die Daten sämtlicher Verkehrsflüge und verfügt so über ein präzises Bild der tatsächlichen Flugbewegungen. Auf dieser Basis kann EUclaim nachweisen, ob sich eine Fluglinie unberechtigt auf höhere Gewalt beruft. Die gespeicherten Beweise führen meist zu einer außergerichtlichen Einigung.

Den genauen Wortlaut der Europäischen Verordnung 261/2004 finden Sie unter: http://euclaim.de/l_04620040217de00010007.pdf

Bildlinks

http://www.flickr.com/photos/libaer2002/91888192/



Tarifcheck24.de - Versicherungen - Leadprogramm



 

Bewerten Sie diesen Artikel
Klicken Sie auf einen Stern, um eine Bewertung abzugeben !
0
  • derzeit 0 Sterne
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6

 

Bildergallerie zum Artikel

 

Artikel einem Freund empfehlen
E-Mail des Empfängers(Wird nicht gespeichert !!!)
Sicherheitscode

 

Kommentare unserer Besucher

 

Schreiben Sie einen Kommentar
Name:(erforderlich)
E-Mail:(erforderlich - wird nicht veröffentlicht)
Sicherheitscode