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Turbulenzen bei Airlines: Ansprüche sichern

11.12.2008 um 12:14:42 Uhr Quelle: pressetext
Eingestellt von: Erek Röös
Gewitterwolken am Flughafen
Quelle:flickr; Fotograf:Stuck in Customs
Dunkle Wolken am Airlinehimmel
Wer mit Kreditkarte seinen Flug bucht, hat bei Pleiten gute Chancen auf Rückerstattung


Zürich (pte) – Zur Zeit befinden sich viele Airlines in einer Krise. So könnte es passieren, dass über zwei Dutzend Fluggesellschaften plötzlich vom Himmel verschwinden und das womöglich in den nächsten Monaten, wie British-Airways-Chef Willie Walsh meint. Auch bekannte Branchenvertreter bleiben wohl nicht verschont. Einige Fluggesellschaften haben auch schon darauf reagiert. Indem sie ihre Flüge unter Angabe von „technischen Problemen“ annulieren oder bis zu 20 % überbuchen, um dadurch eine möglichst hohe Auslastung zu erreichen.

Viele Passagiere bekommen diese Unzuverlässigkeiten oder Groundings bestimmter Fluggesellschaften zu spüren. Sie verpassen ihre Termine und verlieren oft ihr Geld für das Flugticket. Beachtet man aber einige Tipps, so kann der Geschädigte im Notfall auf eine Rückerstattung des Tickes hoffen. Passagiere, die mit Kreditkarte bezahlen, haben etwa bei der Postfinance, UBS oder VISECA gute Chancen auf eine Rückerstattung des Kreditkartenunternehmens, wie der Tages-Anzeiger berichtet. Fluggäste, "die bei einem solventen Code-Share-Partner gebucht haben", hätten ebenfalls gute Aussichten auf eine Entschädigung, so Reiserechtsspezialist Rolf Metz gegenüber dem Tages-Anzeiger.

Entschädigung bei Verspätungen:

Auch Pauschalreisende können Glück im Unglück haben: "Wenn die Verschiebung für einen Wochenend-Trip mehrere Stunden ausmacht oder bei einer Fernreise einen Tag Verspätung übersteigt, stehen die Chancen für eine Rückerstattung ebenfalls gut", fährt Metz fort. Schliesslich hätten auch Kunden, die im Reisebüro ungenügend beraten und zum Beispiel nicht vor den hohen Risiken bei Konkurs-gefährdeten Airlines gewarnt würden, eine gute Chance auf Rückerstattung. Hier bildet die Haftpflicht der Reisebüros die zentrale gesetzliche Grundlage.





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Viele Menschen im Flughafengebäude
Quelle:flickr; Fotograf:joiseyshowaa
Krise wirkt sich negativ auf Fluggäste aus:

Allein in der EU stranden rund 250.000 Passagiere pro Jahr unfreiwillig am Boden, weil die Airlines kurzfristig unrentable Flüge streichen. In den USA waren im Jahr 2007 rund 13 Prozent mehr Fluggäste davon betroffen. Und in diesem Jahr dürfte sich der Anteil nochmals erheblich erhöht haben. Grund dafür sind die steigenden Treibstoffkosten und die sinkenden Erträge. Dies veranlasse die Airlines dazu, ihre Flüge teils bis zu 20 Prozent zu überbuchen. Auch kommt es wieder vermehrt zu Verspätungen.

Doch die davon betroffenen Passagiere haben ab zwei Stunden Verspätung einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. So können sie 600 Euro (rund 900 Franken) verlangen, wenn sie aufgrund einer Überbuchung nicht fliegen können. Das allerdings nur, wenn sich der Ab- oder Anflugsort in der EU oder in der Schweiz befindet und der Flug bei einer EU-Airline oder einer schweizerischen Fluggesellschaft gebucht wird.

Obschon die Airlines rechtlich die Passagiere auf die geltende Verordnung am Schalter gut ersichtlich hinweisen müssten, fehlt die Deklaration oft und manchmal nützen auch die Reklamation und Forderung gegenüber der Airline nichts. Dann kann man sich in der Schweiz und den EU-Ländern an die Aufsichtsbehörden wenden. In der Schweiz etwa ist dies das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), das auf seiner Webseite http://www.bazl.admin.ch ein Merkblatt mit den Passagierrechten publiziert hat. (Ende)




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