Reise & Bericht
Bei Urlaubsmängeln schnell reagieren Bei Urlaubsmängeln schnell reagieren
07.12.2008 um 18:24:53 Uhr Quelle: lifepr
Eingestellt von: Erek Röös
Eingestellt von: Erek Röös

Quelle:flickr; Fotograf:josefuteimu
So nicht !!
(lifepr) Leipzig- Verschmutze Strände, das Essen ungenießbar oder sogar verdorben, keine Animationsmöglichkeiten, obwohl im Reisekatalog versprochen, für die Kinder, das Hotel noch eine halbe Baustelle ! Oft werden Pauschalreisende mit diesen argen Reisemängeln konfontiert. Was aber tun? Sofort den Reiseveranstalter, bzw. dessen Vertreter vor Ort, dem Reiseleiter über diese Unannehmlichkeiten informieren. Somit hat der Reiseveranstalter die Möglichkeit, die für den Urlauber aufgetretenen Ärgernisse zu beseitigen. Da aber oft kleinere Beanstandungen vom Hotelpersonal abgestellt werden können, ist es ratsam, ein bis zwei Tage zu warten und jeden Mangel, der auftritt, nicht sofort anzuzeigen.
"Nimmt ein Urlauber eine mangelhafte Leistung aber zunächst klaglos hin und beschwert sich erst, nachdem der halbe Urlaub schon vorüber ist, so muss er damit rechnen, dass ihm das Minderungsrecht für die schon vergangene Zeit aberkannt wird", gibt Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen zu bedenken.
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Können nun aber aufgetretene Mängel seitens des Personals nicht behoben werden, ist es wichtig, diese bei der örtlichen Reiseleitung vor Ort unbedingt schriftlich einzureichen. Hierfür gibt es in der Regel vorgefertigte Formulare. Dieses Formular wird der Reiseleiter im Regelfall nur mit dem Vermerk "zur Kenntnis genommen" unterschreiben, um zu verhindern, dass aus seiner Unterschrift eine Bestätigung der gerügten Mängel geschlossen werden kann. "Dies ist auch rechtens", so Dittrich, "wie das Landgericht Duisburg am 27.06.2007 (AZ: 45 C 394/07) entschieden hat."
Keinen Sinn macht es, darauf zu bestehen, die Mängel vom Reiseleiter prüfen zu lassen und diese zu bestätigen. Wichtig ist aber in jedem Falle, dass er zumindest den Vermerk "zur Kenntnis genommen" unterschrieben hat. Der Reisepreis kann nur für den Zeitraum des Mangels gemindert werden. Eine Mängelanzeige ist nur dann notwendig, wenn der Reiseveranstalter vom Reisemangel unmissverständlich Kenntnis genommen hat. Die Minderungsansprüche können innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise geltend gemacht werden.
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